Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik

 

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Aufnahmevoraussetzungen

In die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,4 oder besser erworben hat.

Ausbildungsziel

  • Erwerb des Sekundarabschlusses I (Realschulabschluss) bzw. unter bestimmten Voraussetzungen des Erweiterten Sekundarabschlusses I.

  • Schüler*innen überprüfen ihre Berufsmotivation und werden von Lehrkräften und Praxismentor*innen beraten, ob sie für die sozialpädagogische Laufbahn geeignet sind.

  • Bei guten Leistungen sowohl in der Theorie als auch der Praxis besteht nach dem erfolgreichen Abschluss die Möglichkeit, in die Klasse II der zweijährigen BFS Sozialpädagogische*r Assistent*in aufgenommen zu werden.

Abschlüsse/Berechtigungen

Mit dem erfolgreichen Abschluss wird….

der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – bzw. unter bestimmten Bedingungen der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

der Zugang zur Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ermöglicht.

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Mathematik

Berufsbezogener Lernbereich Theorie mit den Modulen:

Module in der Unterstufe:

  • Lern- und Arbeitstechniken erwerben
  • Bedürfnisse erkennen und Gesundheit fördern
  • Beziehungen zu Kindern aufbauen
  • Musisch-kreative Bildungsprozesse entwickeln
  • Orte des Aufwachsens reflektieren
  • Optionale Lernangebote

 

Module in der Oberstufe:

  • Sozialpädagogik als Berufsfeld erkunden
  • Vielfältige Lebenswelten reflektieren
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse beobachten
  • An pädagogischen Prozessen mitwirken
  • Pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte unterstützen

Berufsbezogener Lernbereich Praxis mit den Modulen:

  • Durchführung der praktischen Ausbildung I und II

 Insgesamt müssen in den beiden Jahren 420 Zeitstunden über 3 Blöcke verteilt in der Praxis absolviert werden.

Besonderheiten

Nachweise bei Beginn der Ausbildung

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Belastbarkeit 
  • Bestätigung über einen Praxisplatz in einer Kindertagesstätte

Anmeldung

1. bis 20. Februar 

Albrecht-Thaer-Schule BBS III Celle
Am Reiherpfahl 14  
29223 Celle

Tel.: 05141/ 886680
Fax: 05141/ 8866830  
E-Mail : buero@ats-bbs3celle.eu

Zur Aufnahme werden benötigt:

  • Anmeldeformular (erhältlich auf der Website und im Büro)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Kopien der Abschlusszeugnisse

Zusage erhalten und dann?

  • Die Rückmeldung, dass der Platz angenommen wird, umgehend zur Schule schicken.
  • Weitere Formulare (Antrag für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis, Bestätigung über einen Praxisplatz) werden Ihnen im April/Mai zugesendet, da das Führungszeugnis bei Ausbildungsstart nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Alle erforderlichen Nachweise (Zeugnisoriginal, Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis und Bestätigung eines Praxisplatzes) bringen Sie bitte erst am Einschulungstag mit.

Beginn

Jedes Jahr mit Beginn des neuen, niedersächsischen Schuljahres.